Datengrundlage
In den Auswertungen sind Daten der registrierten, lebenden Tiere berücksichtigt. Wenn nicht ausdrücklich in der Beschreibung der Daten angegeben, befinden sich die Tiere in der Schweiz. Als fehlerhaft markierte Datensätze sind in den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Rinder: Auswertungen von Daten der Gattungen und Arten Hausrind, Zebu, Yak, Wasserbüffel und Bison ab 01.01.2010.
Datenquelle:
Equiden: Auswertung von Daten ab 01.01.2016 per Stichdatum.
Datenquelle:
Schafe & Ziegen: Auswertung von Daten ab 01.01.2020 per Stichdatum.
Datenquelle:
Hunde: Auswertungen von Daten ab 01.01.2016 per Stichdatum.
Datenquelle:
Katzen: Auswertungen von Daten ab 01.01.2016 per Stichdatum.
Datenquelle:
Wichtig: Die verschiedenen Datenbanken sind dynamisch. Täglich werden neue Ereignisse gemeldet. Die Werte für die gleiche Auswertung und zu den gleichen Daten können daher zwischen verschiedenen Auswertungszeitpunkten variieren (siehe auch Eintrag zu Meldefristen im Glossar).
Datenschutz
Datenschutz: Kategorien, die zwischen 1 und 4 (inklusiv) Einträge enthalten, werden nicht angezeigt. Ihr Wert wird in den Datendateien leer gelassen und in den Abbildungen durch einen * vermerkt. Diese Datenschutzmassnahme hat zur Folge, dass für verschiedene Darstellungen, die Summe der Einzelwerte nicht identisch ist mit dem ebenfalls in der Tierstatistik präsentierten Total des jeweiligen Parameters. Beispielsweise muss die Summe der Tiere einer Rasse auf Stufe Gemeinde nicht dem Total der Tiere dieser Rasse auf Stufe Kanton oder der Schweiz entsprechen.
Weiteres zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Identitas AG.
Glossar
Begriff | Beschreibung |
---|---|
?? | Die zwei Fragezeichen stehen für unbestimmte, unbekannte, ungültige und fehlende Angaben. Dies kann die Adresse einer Tierhaltung, die Rassenbezeichnung und weitere Attribute betreffen. |
Abgangsmeldung | Alle Meldungen zu Nutztieren, welche den Abgang von Tieren von einem Betrieb beinhalten. Die Meldetypen sind abhängig von der Tiergattung in der IdTVD-Verordnung geregelt. Mögliche Meldetypen sind Betriebswechsel, Sömmerung, Ausfuhr (Export), Verendung, Schlachtung, Euthanasie. |
Abnahmemeldung | Alle Meldungen, welche die Anzahl Tiere einer Population mindern. Die Meldetypen umfassen Schlachtungen, Verendungen/ Euthanasie, Ausfuhren. |
Allel | Jede von zwei oder mehreren alternativen Formen eines Gens, die durch Mutation entstehen und an der gleichen Stelle auf einem Chromosom zu finden sind. |
Altersklasse | In der Schweiz ist es gemäss Tierschutzverordnung Artikel 22 b untersagt Hunde ohne Mutter, oder Amme einzuführen, welche jünger als 56 Tage (8 Wochen) alt sind. In der EU gilt für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Hunden eine Alterslimite von 15 Wochen. Einzelne Ausnahmen sind gemäss Verordnung (EU) Nr. 576/2013 möglich. Hintergrund ist die Tollwutimpfung von Heimtieren. Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden, so dass der immunologische Schutz und damit die Einreise in die meisten EU-Länder erst ab der 15. Lebenswoche möglich ist. Der Import von Jungtieren aus problematischer Herkunft ist ein wiederkehrendes Tierschutzthema. Zusatzbemerkung: in der nationalen Hundedatenbank Amicus finden sich viele Hunde mit einem Geburtsdatum am ersten des Monats, resp. am ersten Tag des Jahres. Die Anzahl liegt rund drei- bis zehnmal höher als der Tagesdurchschnitt. Deshalb ist ein Teil dieser Geburtsdaten als rein administrativ einzustufen. Die exakte Altersbestimmung von Hunden wird dadurch erschwert und das Alter von Welpen in der Altersklasse 8-15 Wochen teilweise überschätzt, bzw. die Anzahl Welpen in der Altersklasse <8 Wochen unterschätzt. |
Altersstruktur | Verteilung der registrierten, lebenden Tiere nach deren Alter zum Stichdatum. |
Amicus | Im Auftrag der Kantone und basierend auf Artikel 30 des Tierseuchengesetzes sowie Artikel 16-18 der Tierseuchenverordnung betreibt die Identitas AG die nationale Hundedatenbank Amicus. Amicus garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität: Gemeinden erfassen Hundehalterinnen und Hundehalter und pflegen ihre Adressen. Tierärztinnen und Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung. Und Hundehalterinnen und Hundehalter melden Mutationen. Damit wird die lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bietet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren von Halterinnen und Haltern bei ausgesetzten oder entlaufenen Hunden. Rund 430'000 aktive Nutzerinnen und Nutzer setzen pro Jahr ca. 170’000 Meldungen in Amicus ab. |
Andere Kuh | Weibliche Rinder mit einer oder mehreren Abkalbungen, welche nicht als Milchkuh deklariert sind. Dazu gehören Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe, verstellte Galtkühe sowie andere nicht gemolkene Kühe (Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank, Landwirtschaftliche Begriffsverordnung). |
Andere Rasse | Rassen einer Tierart, die aktuell auf der TVD für diese Tierart noch nicht aufgeführt sind. |
Anis | Anis ist die Schweizer Datenbank zur Identifizierung und Registrierung von Heimtieren. Sind die Tiere gechippt und in Anis registriert, ermöglicht dies eine schnelle Identifikation z.B. nach Unfällen im Strassenverkehr oder im Falle von entlaufenen Tieren. Polizeistellen (z.B. bei einem Unfall), Tierärztinnen und -ärzte, Tierheime und mancherorts Gemeindemitarbeitende können die Mikrochipnummer ablesen und mit dieser in Anis die Kontaktdaten der Tierhalterinnen und Tierhalter suchen und im Bedarfsfall benachrichtigen. |
Art | Art oder Spezies ist die Grundeinheit der biologischen Systematik (zoologische Taxonomie). Es gibt verschiedene Artbegriffe. Oft wird der Artbegriff über die Fortpflanzungsgemeinschaft - können fruchtbare Nachkommen gezeugt werden ja/ nein - oder das Vorhandensein gemeinsamer Merkmale in einer Gruppe - Morphologie, Genetik - festgelegt. Bei domestizierten Arten werden Gruppen ähnlicher Tiere als Rassen bezeichnet. Der Begriff der Rasse ist allerdings keine taxonomische, sondern eine sozioökonomische und kulturelle Grösse ("a breed is a breed if enough people say it is" - Hammond K., FAO 1997). Alle Pferde- und Ponyrassen gehören zur selben Art Equus caballus caballus, alle Hunderassen zu Canis lupus familiaris. |
Aue | Weibliches Schaf nach erster Ablammung, auch Zibbe. |
Aufzuchtrind | Weibliches Rind vor der ersten Kalbung. |
Ausfuhr | Exporte von Tieren in andere Länder der Welt, ausser Liechtenstein. Im Falle des Wegzugs einer Hundehalterin oder eines Hundehalters ins Ausland führt dies automatisch zu einem Export der Hunde. |
Ausland | Länder der Welt ausser Schweiz und Liechtenstein, wenn nicht explizit ausgeschlossen. |
Ausreisser | Ein Ausreisser ist eine Beobachtung, die außerhalb des allgemeinen Musters der Verteilung einer Stichprobe liegt. Hier definieren wir einen Ausreißer als einen Punkt, der mehr als das 1.5-fache des Interquartilabstandes beträgt, und oberhalb des dritten Quartils oder unterhalb des ersten Quartils liegt. |
Bock | Männliche Ziege. |
Chimäre | Fabel- oder Mischwesen; in der Biologie ein Tier mit Zellen unterschiedlicher genetischer Herkunft, die von verschiedenen befruchteten Eizellen abstammen. Bekannt sind Rinderchimären bei Mehrlingsträchtigkeiten oder Schaf-Ziegen Chimären ("Schiege"). In der Pflanzenzucht bekannt ist das Pfropfen von Obstbäume oder Reben, welches ebenfalls zu Chimären führt. |
Chromosom | Trägerstruktur der DNA im Zellkern einer Zelle. |
Eigentümer:innen | Private oder juristische Person, welche die rechtliche Verfügungs- und Nutzungsgewalt über eine Sache hat. Die TVD kennt aktuell die Rolle Eigentümer nur für Equiden (Artikel 19 Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank). |
Einfuhr | Importe von Tieren aus anderen Ländern der Welt, ausser Liechtenstein. |
Einfuhr nach Ausfuhr | Importe von exportierten Tieren aus anderen Ländern der Welt, ausser Liechtenstein. |
Entwicklung | Die Veränderung eines Parameters über die Zeit. |
Equiden | In der Taxonomie entsprechen die Equidae (Pferde bzw. Einhufer) der zoologischen Hierarchiestufe der Familie. Diese umfasst die noch lebenden Arten der Pferde (Equus caballus), Wildpferde (Equus ferus przewalskii), Esel (Equus asinus), Halbesel (Equus hemionus, Equus kiang) und Zebras (Equus hippotigris) sowie deren Kreuzungen ("Krüger et al. 2005"). Im Rahmen der Identifizierung und Registrierung von Tieren gilt zudem Artikel 6, Buchstabe y der Tierseuchenverordnung. |
Equidentypen | Zur Darstellung der Populationsentwicklung verschiedener Equidentypen über die Zeit hat Identitas AG folgende neun Kategorien gebildet: Vollblut umfasst klassische Vollblutrassen; Warmblut umfasst moderne Sportpferderassen mit hoher Verwandtschaft zum Vollblut; Kaltblut enthält klassische Zugpferderassen inklusive den Freiberger; Ponys und Kleinpferde bilden eine heterogene Gruppe von Pferderassen unterschiedlicher Herkunft, welche sich durch ein Stockmass von mehrheitlich <148cm auszeichnen; Iberer umfassen Rassen mit prägendem iberischem Ursprung; Höfische Rassen umfassen die Karussell-, Reit- und Paradepferde der europäischen Höfe des 16. bis 18. Jh.; Esel umfassen alle Eselrassen und Esel unbekannter Herkunft; als Hybrid werden Maultiere und Maulesel bezeichnet und die Kategorie Wildequiden enthält Przewalski-Pferde. Andere Wildequiden sind derzeit nicht in der TVD registriert. Die Einteilung erfolgte auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes zur Genetik und Geschichte der Equiden (z.B. Petersen et al. 2013). Über Kategorisierungen lässt sich immer Debattieren. Identitas AG versucht in dieser Grafik mittels zahlenmässig umfangreicher Gruppen deutliche Trends aufzuzeigen. Für Freunde einzelner Rassen findet sich dafür die Abbildung nach Rassen. |
Erblichkeit (Heredity) | Erblich bedingter Anteil an der Ausprägung eines Merkmals (Phänotyp) auch Genotyp genannt. Der Phänotyp, korrigiert um die Umweltwirkungen, ergibt den Genotyp (Phänotyp - Umwelt = Genotyp). Ein Individuum, ob Mensch oder Tier, weist bei sich sexuell vermehrenden Spezies einen einzigartigen Genotyp aus, bestehend aus den von den Eltern vererbten Allelen und den daraus resultierenden Allelkombinationen. Ausnahmen sind eineiige Zwillinge und Klone. |
Ersatzohrmarke | Ersatz für die amtliche Kennzeichnung (siehe Ohrmarke). Tiere der Gattungen Rinder, Schafe und Ziegen müssen an beiden Ohren mit Ohrmarken gekennzeichnet sein. Die übrigen Klauentiere nur am rechten Ohr. Verliert ein Tier die Ohrmarke, ist die Tierhalterin oder der Tierhalter verpflichtet innert drei Tagen eine Ersatzohrmarke zu bestellen und diese anzubringen. |
Erstablammalter | Alter einer Aue/ Geiss bei der ersten Ablammung, beim ersten Wurf. Dieses liegt je nach Nutzungstyp, Rasse und Intensität des Produktionssystems zwischen ca. 10 und 40 Monaten (Stürm et al. 2009; Gazzarin 2019; Rassenstandards SSZV; Auswertungen SZZV). |
Erstkalbealter | Alter einer Kuh bei der ersten Abkalbung. Dieses liegt je nach Nutzungstyp, Rasse und Intensität des Produktionssystems zwischen ca. 20 und 50 Monaten (z.B. Hare et al. 2006; Froidmont et al. 2012; López-Parades et al. 2018). |
Erstregistrierung | Initialmeldung zur Erfassung von Tieren in der TVD, welche nicht durch eine Geburtsmeldung, eine Importmeldung oder einen Zugang auf eine Tierhaltung erfasst werden können. Beispiele sind die Nacherfassung von bisher nicht erfassten Tieren aufgrund neuer Registrierungspflichten. |
Esel | Der Hausesel (Equus asinus) ist eine von neun lebenden Equidenarten und eine von zwei domestizierten. Er stammt vom afrikanischen Wildesel (Equus africanus<\i>) ab und diente primär als Last- und Tragtier. |
Euthanasie | Die Tötung eines Tieres mit einem Arzneimittel (Narkotikum, Barbiturat) durch eine Fachperson. |
Fleischrassen | Rassen, die in der Schweiz hauptsächlich für die Fleischproduktion verwendet werden. |
Folgeregistrierungen | Bei einem gechipten Tier ist der Microchip nicht mehr lesbar. Es muss eine zusätzliche Kennzeichnung und Registrierung vorgenommen werden. Auch die nachträgliche Kennzeichnung eines tätowierten Tieres mit Microchip gilt als Folgekennzeichnung und -registrierung. |
Galtkuh | Eine Galtkuh ist eine Kuh, die zwischen zwei Laktationen steht. Rund 6 bis 8 Wochen vor der erwarteten Geburt wird eine Kuh nicht mehr gemolken. Ihr Organismus regeneriert sich und bereitet sich auf die nächste Laktation vor. Sie wird "galt", "gust" (Dialekt) oder trocken gestellt. |
Gattung | Gattung (Genus) ist eine Hierarchiestufe der biologischen Systematik (zoologische Taxonomie). Eine Gattung umfasst eine oder mehrere Arten. Die Rinderartigen gruppieren sich beispielsweise in die Gattungen eigentliche Rinder (Bos), Asiatische Büffel (Bubalus), Afrikanische Büffel (Syncerus) und Vietnamesisches Waldrind (Pseudoryx). Bos und Bubalus beinhalten u.a. die domestizierten Arten Hausrind, Yak und Wasserbüffel. |
Geburt | Die Lebendgeburt eines Tieres. Eine Geburt gilt als Lebendgeburt, wenn ein Tier lebend geboren wird und mindestens 48 Stunden lebt. Das Zeitfenster rund um die Geburt wird als perinatal bezeichnet, danach als postnatal. |
Geiss | Weibliche Ziege, auch Zicke oder Zibbe. |
Gen | Erblicher Abschnitt auf der DNA, der die Grundinformation zur Synthese eines Proteins beinhalten kann. |
Genom | Die Gesamtheit der vererbbaren Informationen eines Individuums. Bei Säugetieren sind dies rund 3.5 Milliarden DNA-Bausteine im Zellkern (Nukleotid-Basenpaare). Über die weiblichen Tiere wird zudem mitochondriale DNA an die Nachkommen weitergegeben. Diese umfasst rund 16.5k Basenpaare. |
Genotypisierung | Bestimmung des väterlichen und mütterlichen Allels an einer Genstelle. Als Genotyp wird die Kombination des väterlichen und mütterlichen Alles an einer Genstelle bezeichnet. Sind für eine Genstelle nur zwei verschiedene Allele (A1 und A2) in einer Population bekannt ergeben sich dadurch drei verschiedene Genotypen (A1A1, A1A2, A2A2). Sind väterliches und mütterliches Allel identisch spricht man von Homozygotie, sind sie unterschiedlich, von Heterozygotie. |
Gitzi | Junge Ziege, auch Zicklein, bis zum Alter von ca. 120 Tagen. |
Grossvieheinheit | Die Großvieheinheit (GVE) dient als Referenzeinheit, welche die Aggregierung von Viehbeständen unterschiedlicher Arten und unterschiedlichen Alters vereinfacht. Hierfür werden spezifische Koeffizienten verwendet, die ursprünglich auf der Grundlage des Futterbedarfs der verschiedenen Tierarten basieren. Ausgehend von der Einheit GVE unterscheidet man zudem raufutterverzehrende Grossvieheinheit (RGVE) sowie Düngergrossvieheinheit (DGVE). |
Grössenklasse | Hunde werden gemäss FCI in folgende Grössenklassen eingestuft: klein, mittel, gross, riesig und nicht bekannt. Die numerischen Bezeichnungen dieser Klassen lauten: 3, 14, 4, 5 und 1. Grösse und Gewicht sind Variablen mit enger Beziehung. Als klein gelten Hunde bis 45 cm und 15 kg; als mittel solche zwischen 45-55 cm und 15-25 kg; als gross solche zwischen 55-70 cm sowie 25-45 kg und schliesslich als riesig, solche mit einer Widerristhöhe von mehr als 70 cm und einem Gewicht von mehr als 45 kg. |
Hammel | Kastriertes männliches Schaf älter als ein Jahr alt. |
Heimtier | Equiden werden als Nutztiere geboren, können aber jederzeit den Status (Verwendungszweck) Heimtier erlangen; dieser ist nicht umkehrbar. Der Heimtierstatus ist in der TVD und im Equidenpass festgehalten. Der Entscheid über Nutz- oder Heimtierstatus liegt bei der Eigentümerin oder beim Eigentümer. Je nachdem, ob ein Equide als Nutztier oder Heimtier registriert ist, gelten andere Regeln für die Verabreichung und Dokumentation von Tierarzneimitteln (Tierarzneimittelverordnung, Artikel 12, 15, 23, 26, 28), die Schlachtung, bzw. die Verwendung des Tierkörpers (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle, Artikel 9, 10, 22, 24). Im Zweifelsfall gilt der Eintrag in der TVD. |
Hengst | Männlicher, nicht kastrierter Equide. |
Herde | Gemäss Tierseuchenverordnung Artikel 6, Buchstabe p bedeutet Herde: Tiere einer Tierhaltung, die eine epidemiologische Einheit bilden; eine Tierhaltung kann eine oder mehrere Herden umfassen. Generell: Gruppe von Tieren einer Tierhalterin oder eines Tierhalters. |
Herdebuch | Ein Herdebuch, auch Stutbuch genannt, enthält die Genealogie (die Ahnen) einer Gruppe von Tieren und deren Leistungen. Seit dem 18. Jahrhundert gilt das Herdebuch zunehmend als Grundlage für die tierzüchterische Arbeit. Kenntnisse über die Verwandtschaft von Tieren und deren Leistungen sowie das Wissen über die Vererbung von Eigenschaften (Erkenntnisse von Darwin, Mendel) verbunden mit statistischen Modellen (Populationsgenetik – Hardy, Weinberg, Wright, Fisher, Haldane), ermöglichen im 19. und 20. Jahrhundert Selektion und Zuchtfortschritt in bisher nicht bekanntem Ausmass. Seit den Nullerjahren des 21. Jahrhunderts wird in der Tierzucht, aufgrund des technischen Fortschritts und sinkenden Kosten für die Genotypisierung, verbreitet auf Information direkt aus dem Genom von Tieren zurückgegriffen («Single-Nucleotid-Polymorphisms - SNP», «Whole Genome Sequencing - WGS»; Literatur 1, 2, 3). |
Herdenschutz | Herdenschutzhunde schützen seit Jahrtausenden vor allem in Europa und Asien Nutztiere. Im Unterschied zu Hüte- und anderen Nutzhunden arbeiten die Herdenschutzhunde weitestgehend eigenständig – ohne Menschen, dafür im Verbund mit anderen Hunden. Die meisten Herdenschutzhunde sind bei Schaf- und Ziegenherden im Einsatz, einzelne auch bei Rinderherden. In der Schweiz werden Herdenschutzhunde erst wieder seit der Rückkehr des Wolfes Ende letzten Jahrhunderts gehalten. Bei der Umsetzung der nationalen Konzepte für den Luchs, Wolf und Bär spielt der Herdenschutz eine zentrale Rolle (Fachstelle Herdenschutz Agridea; Bundesamt für Umwelt BAFU - Herdenschutz). |
Heritabilität | Die Heritabilität ist eine statistische Grösse auf Stufe Population. Sie entspricht dem genetisch bedingten Varianzanteil an der beobachteten phänotypischen Varianz. Bezogen auf ein Merkmal in einer Population kann sie Werte zwischen 0 (kein genetischer Einfluss auf das Merkmal feststellbar) und 1 (das Merkmal wir ausschliesslich durch genetische Effekte ausgeprägt) einnehmen (auch 0 bis 100%). |
Heterozygot oder mischerbig | Eine Genstelle weist zwei unterschiedliche väterliche und mütterliche Allele/ Chromosomen auf. |
Hof- und Weideschlachtung | Gemäss Artikel 3, Buchstaben q und r der "Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle" (VSFK) bedeutet Hofschlachtung die Schlachtung, bei der das Betäuben und Entbluten der Tiere im Herkunftsbestand stattfindet; Weideschlachtung die Schlachtung, bei der das Betäuben und Entbluten der Tiere auf einer Weide im Herkunftsbestand stattfindet. Die Hofschlachtung ist zulässig für Schlachtvieh, die Weideschlachtung für Tiere der Rindergattung. Weiter gilt Artikel 9a der VSFK. |
Homozygot oder reinerbig | Eine Genstelle weist zwei identische väterliche und mütterliche Allele/ Chromosomen auf. |
Hunde | Die Hunde (Canidae) sind eine Familie innerhalb der Überfamilie der Hundeartigen (Canoidea). Zu dieser Familie gehören verschiedene als Fuchs und Schakal bezeichnete Arten, Kojoten sowie die Wölfe, deren domestizierte Verwandte (die Haushunde) als Namensgeber der Gruppe dienen. Die Haushunde gelten als erste vom Menschen domestizierte Tierart (Larson et al. 2012; Perri et al. 2021). Die Wildform des Hundes, der Wolf, gehört zu den geschützten Tierarten der Schweiz (KORA). |
Hundetypen | Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist die Weltorganisation der Kynologie. Aktuell anerkennt die FCI 355 verschiedene Hunderassen. Jede von ihnen ist das « Eigentum » eines bestimmten Landes, welches als Ursprungsland der Rasse bezeichnet wird. Die Ursprungsländer erstellen die Standards für ihre Rassen - Beschreibung des Idealtyps der Rasse - in Zusammenarbeit mit der Standards- und der Wissenschaftlichen Kommission der FCI. Die von der FCI betreuten Hunderassen sind in 10 Kategorien oder Klassen von Hundetypen unterteilt. Diese Hundetypen basieren auf den Eigenschaften, der Morphologie, der Nutzung und Herkunft der verschiedenen Rassen (Parker et al. 2017). |
Hybrid | Als Hybrid werden Kreuzungen in der Tier- und Pflanzenzucht bezeichnet. Hybride sind teilweise unfruchtbar und ein züchterisches Endprodukt. Bekannt sind u.a. Artkreuzungen zwischen Esel und Pferd, die je nach Verpaarung zu Maultieren bzw. Mauleseln führen. Hybridzucht wird aber auch in der Schweine- und Geflügelbranche praktiziert. Hybride Pflanzensorten kommen routinemässig weltweit im Ackerbau vor. Die Hybridisierung nutzt genetisch gesehen den Effekt der Heterosis (Kreuzungseffekt). Durch die Heterosis sind in hybriden Tieren und Pflanzen einzelne Merkmale stärker ausgeprägt als bei den einzelnen Elternrassen. Im Falle von fruchtbaren Hybriden verliert sich der Effekt in den Nachkommen nach der Spaltungsregel von Mendel. |
Hündin | Weiblicher Hund. |
Initialmeldung | Initialmeldungen sind Geburt, Import und Erstregistrierungen. Mit diesen Meldungen beginnt die jeweilige Tiergeschichte in der TVD. |
International Committee for Animal Recording | Das Internationale Komitee für Tieraufzeichnungen ICAR ist eine Nichtregierungsorganisation, die 1951 in Rom gegründet wurde. Die ICAR umfasst mehr als 100 Mitglieder aus etwa 60 verschiedenen Ländern. Die ICAR hat zum Ziel, der weltweit führende Anbieter von Richtlinien, Standards und Zertifizierungen für die Tierkennzeichnung, -registrierung und -bewertung zu sein. Die ICAR will die Rentabilität und Nachhaltigkeit der Nutztierproduktion verbessern, indem sie: Richtlinien und Standards für die beste Praxis in allen Aspekten der Tierkennzeichnung und -registrierung einführt und aufrechterhält; Geräte und Prozesse zertifiziert, die bei der Tierkennzeichnung, -registrierung und bei genetischen Auswertungen eingesetzt werden; kontinuierliche Verbesserung, Innovation, Forschung, Wissensentwicklung und Wissensaustausch anregt und leitet; Dienstleistungen erbringt, die für die internationale Zusammenarbeit in Schlüsselaspekten der Tierregistrierung und Tierzucht unerlässlich sind. |
Interquartilabstand | Der Interquantilabstand beschreibt die Variation in einer Stichprobe. Sortiert man eine Stichprobe der Grösse nach, gibt der Interquartilabstand an, wie breit das Intervall ist, in dem die mittleren 50% der Stichprobenwerte liegen. |
Kater | Männliche Katze. |
Katze | Weibliche Katze. |
Katzen | Die Katzen (Felidae) sind eine Familie aus der Ordnung der Raubtiere (Carnivora) innerhalb der Überfamilie der Katzenartigen (Feloidea). Sie sind auf allen Kontinenten außer in den Polarregionen und Australasien und Ozeanien verbreitet, wobei die domestizierte Hauskatze durch den Menschen auch in diese Regionen vorgedrungen ist. Eingeteilt werden sie in Großkatzen (wie beispielsweise Löwe, Tiger und Leopard) und Kleinkatzen (etwa Wildkatze, Luchs und Ozelot), wobei zu den Kleinkatzen auch große Vertreter wie der Puma und der Gepard gehören. Mit der von der afrikanischen Falbkatze abstammenden Hauskatze (Felis catus) wurde ein Vertreter der Familie durch Domestizierung zu einem weltweit gehaltenen Haustier (Driscoll et al. 2007; Driscoll et al. 2012). Katzen sind nahezu ausschließlich Fleischfresser und aktive Jäger. Im Erscheinungsbild und im Verhalten sind sich die meisten der heute lebenden Katzenarten sehr ähnlich. Die echte Wildkatze wie auch der Luchs gehören zu den geschützten Tierarten der Schweiz (KORA; Wildtier Schweiz). |
Klassifizierung | Die Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt regelt die Kriterien zur neutralen Qualitätseinstufung und Klassifizierung von Schlachttieren bzw. Schlachtkörpern. In der Schweiz kommt das System CH-TAX zur Anwendung. Die Grundlagen dafür lieferten das Projekt "Rindfleisch" (Dissertation ETHZ Nr. 8560) von 1988 sowie weitere Vorarbeiten in Anlehnung an das EUROP-Klassifizierungssystem. Im Gegensatz zum EUROP-System kommt CH-TAX sowohl für Lebendvieh wie für Schlachtkörper zum Einsatz. Neben der subjektiven Einstufung durch Experten dürften in Zukunft vermehrt auch bildgebende Verfahren zur Klassifizierung beigezogen werden. |
Klauentiere | Gemäss Tierseuchenverordnung Artikel 6, Buchstabe t: Klauentiere, Haustiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung einschliesslich Büffel und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sowie in Gehegen gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer, ausgenommen Zootiere. Ausnahmen welche nicht in der Tierverkehrsdatenbank TVD gemeldet werden müssen: Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas), Zoo-, Zirkus- und Kleinrassen-Heimtiere, falls diese weder geschlachtet noch an Märkten ausgestellt werden. |
Kontingent | Anteil an reguliertem Warenimport. Betreffend den Import und Export von Equiden, beispielsweise, bieten das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umfangreiche Informationen an: "Einfuhr Equiden"; "Ausnutzung Zollkontingente"; "Import & Export". |
Kreuzung | Tier mit Eltern unterschiedlicher Rassen oder Rassenkombinationen (Künzi N. & Stranzinger G. 1993. Allgemeine Tierzucht. Ulmer Verlag D; Bourdon R. 2000. Understanding animal breeding. Prentice-Hall Inc. USA). Kreuzungsverfahren werden in Zuchtprogrammen gezielt eingesetzt (siehe "Hybrid"). In der Schweizer Rinderzucht hat die Anpaarung von Fleischrassen auf Milchkühe grosse Bedeutung. Diese sogenannten Gebrauchskreuzungen leisten einen bedeutenden Beitrag in der Rindfleischproduktion. Der Anteil an Gebrauchskreuzungen steigt seit Jahren stetig. Zudem ermöglicht es die Verwendung von gesextem Samen Milchviehzüchtern, ihren Anteil an Gebrauchskreuzungen in der Milchviehherde weiter zu erhöhen. Teilweise werden weibliche Kreuzungstiere remontiert. Durch Kreuzung können neue Rassen entstehen. |
Kuh | Weibliches Rind nach der ersten Kalbung. |
Lamm | Junges Schaf im ersten Lebensjahr. |
Landwirtschaftliche Zonen | Im Berg- und Hügelland Schweiz ist die Landwirtschaft mit herausfordernden Produktionsbedingungen und Lebensverhältnissen konfrontiert (BLW Landwirtschaftliche Zonen). Bei der Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes werden diese Erschwernisse angemessen berücksichtigt. Mit der Einteilung der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Zonen wird dies gewährleistet. Die Zoneneinteilung bildet den landwirtschaftlichen Produktionskataster. Die Rechtsgrundlagen sind in Artikel 4 des Landwirtschaftsgesetzes sowie in der Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen geregelt. |
Landwirtschaftsbetrieb | Die Definition eines Landwirtschaftsbetriebs lautet gemäss Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) wie folgt (Mindestnormen pro Betrieb): 1 Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen oder 10 Aren in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze oder 300 Stück Geflügel. |
Lebendgewicht | Offiziell festgestelltes Gewicht anlässlich der Beurteilung unter Berücksichtigung eines allfälligen Eingewichtsabzuges. In der Regel ist es notwendig, bei der Vermarktung auf Lebendgewicht einen Eingewichtsabzug zur Erreichung der Ausbeuteanforderung vorzunehmen. Die notwendige Korrektur ist unterschiedlich und hängt von folgenden Faktoren ab: Futtermenge und Art des Futters (Gras/Dürrfutter), Transport, Euter, Verdauungsapparat im Verhältnis zum Gewicht, Haut, Trächtigkeit und Ausmastgrad. Bei den Schafen hängt das Eingewicht zudem von der Länge und Nässe der Wolle ab (Quelle: CH-TAX, Proviande). |
Listenhunde | Der umgangssprachliche Begriff der "Listenhunde" umfasst jene Hunderassen, die auf Basis kantonaler Gesetzgebung als potentiell gefährlich eingestuft werden und entsprechend gelistet, mit Haltungsbeschränkung oder gar Haltungsverbot belegt sind. Beispiel Kanton Basel-Stadt: «Der Regierungsrat hat gemäss § 14 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden[1] folgende Hunderassen und deren Kreuzungen als potentiell gefährlich aufgelistet: Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier inkl. Miniatur Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino und Fila Brasileiro.» Aktuell kennen 13 Schweizer Kantone eine Bewilligungspflicht oder Halteverbote für potentiell gefährliche Hunderassen. Eine Übersicht dazu mit Verknüpfung auf die jeweilige kantonale Gesetzgebung findet sich unter folgendem Link. Als potentiell gefährliche Hunderassen, mehrheitlich sogenannte Kampfhunde, gelten jene Rassen, die speziell für Kämpfe zwischen Hunden und anderen Tieren gezüchtet wurden. Besonderes Gewicht lag hierbei auf Aggressivität, Beißkraft und muskulöse Körper. Unabhängig der Rasse und davon, ob ein einzelner Hund letztlich als gefährlich oder nicht einzustufen ist, dient die Gesetzgebung der Schadensbegrenzung. Hunde potentiell gefährlichen Typs können schlicht mehr Schaden verursachen als andere, auch wenn unbestritten im Grundsatz jeder Hund zum Beissen befähigt ist. Dabei kommen der guten Tierhaltung und dem korrekten Umgang mit dem Hund zentrale Bedeutung zu (Salonen et al. 2023). |
Maulesel | Kreuzungsprodukt (Hybrid) eines Pferdehengstes und einer Eselstute. |
Maultier | Kreuzungsprodukt (Hybrid) eines Eselhengstes und einer Pferdestute. |
Median | Der Median, Zentralwert oder Lageparameter teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Der Median wird auch als 1/2 oder 50% Quantil bezeichnet. Ein Wert m ist Median einer Stichprobe, wenn mindestens die Hälfte der Beobachtungen in der Stichprobe einen Wert ≤ m und mindestens die Hälfte einen Wert ≥ m hat. Diese Grösse ist bei Extremwerten robuster als der Mittelwert. Zum Beispiel ist der Median der Werte {1,2,1,100,3} 2 (zwei Werte sind niedriger als 2: {1,1} und zwei höher: {3,100}), während sein Mittelwert 21.4 beträgt. Der Median einer Datenreihe wird häufig mittels Boxplot Diagramm grafisch dargestellt. |
Meldefristen | Die Pflichtmeldungen in die Tierverkehrsdatenbank, wie auch in Amicus, unterliegen, je nach Meldung, unterschiedlichen Meldefristen. Diese sind in der Tierseuchenverordnung geregelt (Klauentiere, Equiden, Hunde). Die Meldungen durch die Meldepflichtigen treffen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Datenbanken von Identitas AG ein, teilweise werden die gesetzlich vorgegebenen Fristen auch überschritten. Die Dynamik des Meldewesens hat Einfluss auf die Ergebnisse der Datenanalysen. Zeitnahe Stichdaten sind davon mehr betroffen, als weiter zurückliegende. Beispielsweise hat ein Tierhalter von Klauentieren 30 Tage Zeit eine Geburtsmeldung vorzunehmen, jedoch nur drei Tage für Zugang, Abgang, Schlachtung oder Verendung. Rechnet man die Anzahl Geburten z.B. per 30. Juni im laufenden Jahr, so wird dadurch verständlich, dass der Wert für den 30.6., abgerufen während der Monate Juli und August noch nicht dem entgültigen, stabilen Wert entspricht, da sicher im Juli, aber auch noch im August und später, mit Geburtsmeldungen für den Monat Juni zu rechnen ist. Nur mit zeitlichem Abstand nähert sich ein Wert für ein bestimmtes Stichdatum seinem stabilen Endstand an. Bei der Interpretation von Ergebnissen aus der Tierstatistik sowie der Güte einzelner Werte sind somit die Dynamik des Meldewesens und der Aspekt der verspäteten Meldungen jenseits der Meldefristen immer mitzuberücksichtigen. |
Milchkuh | Als Milchkühe gelten gemolkene Kühe mit oder ohne Verkehrsmilchproduktion, inklusive Galtkühe, die im Bestand der gemolkenen Kühe gehalten werden (IdTVD-Verordnung, Landwirtschaftliche Begriffsverordnung). |
Milchrassen | Rassen, die in der Schweiz hauptsächlich für die Milchproduktion verwendet werden. |
Männlich | Biologisch männliches Geschlecht. |
Nachmarkierung Kleinwiederkäuer | Vor dem 1. Januar 2020 geborene Kleinwiederkäuer müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Die zweite Ohrmarke muss mit der gleichen Nummer versehen sein wie die erste ("Schafe&Ziegen"). |
Nachregistrierungen | Das Tier wurde gechipt aber nicht in Amicus/Anis registriert. Die Registrierung wird nachgeholt, kann aber nicht als eine Standardregistrierung gemeldet werden, da der Microchip nicht mehr im Lagerbestand vorhanden ist. |
Nicht definiert | Die Nutzungsart "nicht definiert" umfasst alle männlichen Tiere sowie alle weiblichen Tiere ohne Erstabkalbung oder Erstablammung. |
Normalstoss | Ein Normalstoss (NST) entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (RGVE) während 100 Tagen. |
Nutztier | Equiden werden als Nutztiere geboren, können aber jederzeit den Status (Verwendungszweck) Heimtier erlangen; dieser ist nicht umkehrbar. Der Heimtierstatus ist in der TVD und im Equidenpass festgehalten. Der Entscheid über Nutz- oder Heimtierstatus liegt bei der Eigentümerin oder beim Eigentümer. Je nachdem, ob ein Equide als Nutztier oder Heimtier registriert ist, gelten andere Regeln für die Verabreichung und Dokumentation von Tierarzneimitteln (Tierarzneimittelverordnung, Artikel 12, 15, 23, 26, 28), die Schlachtung, bzw. die Verwendung des Tierkörpers (Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle, Artikel 9, 10, 22, 24). Im Zweifelsfall gilt der Eintrag in der TVD. |
Nutzungsart Kleinwiederkäuer | In Analogie zum Rind, und auf Basis der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, wird die Nutzungsart bei den Kleinwiederkäuern wie folgt differenziert: weibliche Tiere gemolken (primär Milchrassen), andere weibliche Tiere mit Nachkommen älter als ein Jahr (primär Fleischrassen) sowie die Kategorie "nicht definiert", welche alle männlichen Tiere, alle weiblichen Tiere ohne Ablammungen und alle Tiere jünger als ein Jahr beinhaltet. |
Obere Schranke | Die obere Schranke entspricht q3 plus dem 1.5-fachen des Interquartilbereichs. |
Ochs | Männliches, kastriertes Rind. Die Angaben zur Kastration beim Rind stammen aus Tabellen der TVD im Zusammenhang mit der Geburtsmeldung sowie späteren Anpassungen derselben. Diese Meldungen erfolgen durch die Tierhalterinnen und Tierhalter. Der Vergleich mit Daten der Schlachtstatistik von Agristat (Tabellen 3.13 und 3.14) deutet darauf hin, dass die Meldungen in der TVD nicht vollständig erfolgen und die tatsächliche Anzahl Ochsen höher liegt als in der Tierstatistik derzeit abgebildet. |
Ohrmarke | Zur Kennzeichnung von Klauentieren (Tierseuchenverordnung Artikel 6, Buchstabe t; Artikel 10) werden Ohrmarken verwendet. Lamas, Alpakas, Zoo- und Zirkustiere müssen bis auf weiteres nicht markiert werden. Auch Kleinrassen-Heimtiere bedürfen keiner Markierung, falls weder Schlachtung noch Ausstellungen/ Märkte vorgesehen sind (Technische Weisungen über die Kennzeichnung von Klauentieren Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV). Die Begriffe "rechts" oder "links" in Zusammenhang mit Ohrmarken verstehen sich bezüglich Blickrichtung des Tieres. Das Lochteil liegt am Innenohr und das Dornteil am Aussenohr. Ohrmarken für die Neumarkierung werden vom Ohrmarkenhersteller produziert und durch die Schweizer Post direkt der Tierhalterin oder dem Tierhalter zugestellt. Die Lieferung erfolgt in 14 bis 21 Kalendertagen. Damit ein Verstellen von Klauentieren in einen anderen Betrieb möglich ist, müssen sie korrekt mit den gültigen Ohrmarken gekennzeichnet sein. |
Phänotyp | Erscheinungsbild; alles was sich an einem Tier messen, beschreiben und beobachten lässt. Der Phänotyp entsteht aus der wechselseitigen Wirkung von Genen und Umwelt (z.B. Wachstum, Grösse, Milchleistung). |
Rasse | Eine Gruppe von Tieren mit ähnlichem Erscheinungsbild, ähnlichen Leistungen und ähnlicher Genetik derselben Art. Selektion und Zucht innerhalb Rasse wird als Reinzucht, solche zwischen Rassen als Kreuzungszucht bezeichnet. Die Zugehörigkeit eines Tieres zu einer Rasse geht i.d.R. einher mit dem Eintrag in ein Herdebuch. Siehe auch Art. |
Rasse unbekannt | Tiere ohne Angabe der Rasse, fehlender Rasse auf der TVD (siehe "Andere Rasse"), unspezifischer oder nicht plausibler Rassenbezeichnung. |
Rassenbezeichnung | Alle Auswertungen nach Rassen in der "Tierstatistik" basieren auf der Selbstdeklaration der Rasse durch die Tierhaltenden. Diese Angaben werden aktuell nicht weiter plausibilisiert. |
Rotfleckvieh | Rotfleckvieh ist ein Sammelbegriff für rot und weiss gescheckte Rinderrassen. Seit 2012 lässt sich auf der Tierverkehrsdatenbank die Schweizer Rasse "Swiss Fleckvieh" auswählen. Im Rahmen der Meldepflichten rund um den Tierverkehr selektieren Swiss Fleckviehhalterinnen und Swiss Fleckviehhalter seither mit grosser Mehrheit die spezifische Rassenbezeichnung ihrer Rasse und nicht wie zuvor den Sammelbegriff Rotfleckvieh. Dies führt dazu, dass auf den Darstellungen zum Rind "Entwicklung nach Rassen" und "Geburten nach Rassen" die Swiss Fleckvieh Rasse ab 2012 stark zunimmt und umgekehrt der Anteil Tiere unter dem Sammelbegriff Rotfleckvieh zunehmend verschwindet. Auch andere Rotfleckviehrassen zeigen ab 2012 eine deutliche Zunahme (z.B. Red Holstein). Dies geht ebenfalls einher mit der stark abnehmenden Verwendung des Sammelbegriffs Rotfleckvieh zu Gunsten der spezifischen Rassennamen. |
Rückverfolgbarkeit | Die Rückverfolgbarkeit von Tieren ist die Grundlage für Lebensmittelsicherheit und die Bekämpfung von Tierseuchen. Rückverfolgbarkeit basiert auf den Pflichtmeldungen gemäss IdTVD-Verordnung bzw. Tierseuchengesetzgebung. Es werden Geburt, Bewegungen und Tod der Klauentiere und Equiden erfasst sowie die Zuordnung zur verantwortlichen Tierhalterin oder dem verantwortlichen Tierhalter; letzteres gilt auch für Hunde. |
Rüde | Männlicher Hund. |
Schafe | Wie die Rinder, gehören auch die Schafe zur Familie der Hornträger, der Bovidae. Sie sind Teil der Gattung Schafe (Ovis). Ihre Wildform ist das asiatische Mufflon (Ovis orientalis). Die domestizierte Form wird als Ovis aries bezeichnet (FAO. 2015. The Second Report on the State of the World’s Animal Genetic Resources for Food and Agriculture, edited by B.D. Scherf & D. Pilling. FAO Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture Assessments. Rome.). |
Schlachtgewicht | Festgestelltes Gewicht von Tieren, welches gemäss der Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten (817.190.1) - bis 2017 Schlachtgewichtsverordnung (817.190.4) - ausgeschlachtet und ganz oder in Hälften gewogen wurden (Quelle: CH-TAX, Proviande). |
Schlachtung | Die Schlachtungen eines Tieres in einem Schlachtbetrieb. |
Schutzhunde | Als Schutzhund bezeichnet man einen Hund, der eine Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hat. Der Schutzhund ist der eigentliche Allrounder unter den Diensthunden bei der Polizei. Im Einsatz stehen Deutsche Schäferhunde, Malinois, Rottweiler und Riesenschnauzer. Die intensive und vielseitige Ausbildung dauert 2 bis 3 Jahre und umfasst die Bereiche Schutzdienst in allen seinen Variationen, Fährten, Personenrevier (Flächensuche nach vermissten Personen), Sachenrevier (Suche nach Gegenständen) sowie Gehorsamsübungen (Schweizerischer Polizeihundeführer-Verband SPV). Schutzhunde sind Gebrauchshunde, die auch im Hundesport zum Einsatz gelangen (Technische Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG). |
Schweizer Katzenpopulation | In der Schweiz gibt es bisher keine obligatorische Identifikations- und Registrierungspflicht für Katzen. Daten zum Katzenbestand basieren deshalb auf Schätzungen. Beispielsweise publiziert der Verband für Heimtiernahrung, aufgrund von Tierfutterverkäufen, eine Katzenpopulation von derzeit rund 1.85 Millionen Tieren. Identitas AG schätzt, dass in der Datenbank Anis rund ein Drittel der Gesamtkatzenpopulation in der Schweiz registriert ist. Wobei mehr Katzen in urbanen Regionen und Agglomerationen registriert werden als solche in ländlichen Gebieten. Weiter weist das Verhältnis von registrierten Hunden pro Gemeinde in Amicus zu den registrierten Katzen in Anis auf einen Katzenbestand von total ca. 2.2 Millionen hin. |
Selektion | Auswahl von Tieren zur Aufzucht und Erzeugung von Nachkommen. Der Anteil der zur Aufzucht und Verpaarung selektierten Tiere einer Population hat Auswirkungen auf den Zuchtfortschritt. |
Standardregistrierungen | Der Tierarzt wählt aus seinem Microchip-Lagerbestand in Amicus/Anis einen Microchip aus und registriert das Tier. |
Standortwechsel | Transfer eines Tieres von einem Ort an einen anderen. Bei Klauentieren setzt sich ein Standortwechsel aus einer Abgangs- und einer Zugangsmeldung zu einer Tierhaltung zusammen. Bei Equiden erfolgen Abgangs- und Zugangsmeldung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer gleichzeitig in einem Schritt (Ausnahmen Export und Schlachtung). |
Stier | Männliches, nicht kastriertes Rind. In der Schweiz wird ein Stier auch Muni genannt. |
Stute | Weiblicher Equide. |
Sömmerung | Das Sömmerungsgebiet ist ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in den Alpen, Voralpen und im Jura. Die Alpwirtschaftsfläche der Schweiz umfasst ca. 465'000 Hektaren. Das Sömmerungsgebiet wird von über 7'000 Betrieben mit ca. 300'000 Normalstösse gesömmerten Tieren bewirtschaftet. Die Offenhaltung der Sömmerungsweiden ist nur mit Raufutterverzehrern möglich. Wird die Nutzung aufgegeben, werden die Weiden zu Wald. Der Bund unterstützt die Sömmerung mit Beiträgen, um einen genügenden Tierbesatz sicherzustellen, damit Sträucher und Bäume längerfristig die Alpweiden nicht gefährden und die Biodiversität des alpinen Ökosystems aufrecht erhalten bleibt. |
Tiergenetische Ressourcen | Gemäss der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind tiergenetische Ressourcen (AnGR) für Ernährung und Landwirtschaft das primäre biologische Kapital für die Entwicklung der Viehzucht und lebenswichtig für die Ernährungssicherheit und die nachhaltige ländliche Entwicklung. AnGR werden gemeinhin als eine Untergruppe der genetischen Ressourcen definiert - basierend auf der Konvention über die biologische Vielfalt als "genetisches Material von tatsächlichem oder potenziellem Wert" - und gelten als ein spezifisches Element der landwirtschaftlichen Biodiversität. Der Begriff tiergenetische Ressourcen bezieht sich speziell auf die genetischen Ressourcen von Vogel- und Säugetierarten, die für Ernährungs- und Landwirtschaftszwecke genutzt werden. Weitere Begriffe, die sich auf AnGR beziehen, sind "Farm animal genetic resources" oder "Livestock diversity". Informationen zu AnGR in der Schweiz finden sich beim Bundesamt für Landwirtschaft und Organisationen wie Pro Specie Rara. |
Tierhaltung | Wo nicht explizit anders vermerkt, wird in den Abbildungen der Begriff "Tierhaltung" (Artikel 6, Buchstabe o der Tierseuchenverordnung) gleichgesetzt mit einer TVD-Nummer. Eine TVD-Nummer entspricht nicht per se einem Betrieb, denn ein solcher kann mehrere Tierhaltungen beinhalten (Artikel 6-11 der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen). Zum Stichdatum muss die Tierhaltung mindestens ein lebendes Tier der entsprechenden Gattung aufweisen. |
Tierverkehrsdatenbank TVD | Die Tierverkehrsdatenbank TVD ermöglicht die Rückverfolgbarkeit von Tieren gemäss der Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank und schafft damit Transparenz und Vertrauen bei den beteiligten Akteuren und den Konsumentinnen und Konsumenten von tierischen Nahrungsmitteln in der Schweiz. Im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vergibt die TVD Identitäten in Form eindeutig beschrifteter Ohrmarken für alle in der Schweiz gehaltenen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Wild in Gehegen sowie die sogenannte "Universal Equine Life Number - UELN" bei Equiden. Rund 90'000 Nutzerinnen und Nutzer setzen pro Jahr ca. 8,3 Millionen Meldungen in der TVD ab. Betrieben wird die Tierverkehrsdatenbank von der Identitas AG. |
Totgeburt | Die Totgeburt eines Tieres. Eine Geburt gilt als Totgeburt, wenn ein Tier innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt stirbt oder tot geboren wird (Bleul 2010; Holmøy & Waage 2015; Robertson et al. 2020). |
Trächtigkeitstyp | Unipar ist die Bezeichnung von Tierarten, die üblicherweise ein einziges Jungtier pro Trächtigkeit hervorbringen. Tierarten, die üblicherweise mehrere Jungtiere pro Trächtigkeit hervorbringen bezeichnet man demgegenüber als multipar. |
UELN | UELN ist ein Projekt zur einheitlichen Identifizierung von Equiden. Die Verordung der EU 2015/262 Ziffer 61 beschreibt die UELN wie folgt: das UELN-System (UELN — universelle Equiden-Lebensnummer) wurde weltweit zwischen den größten Pferdezucht- und -turnierorganisationen vereinbart. Es wurde auf Initiative der World Breeding Federation for Sport Horses (WBFSH), des International Stud-Book Committee (ISBC), der World Arabian Horse Organization (WAHO), der European Conference of Arabian Horse Organisations (ECAHO), der Conférence Internationale de l'Anglo-Arabe (CIAA), der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) und der Union Européenne du Trot (UET) entwickelt; Informationen zu diesem System sind auf der UELN-Website verfügbar. |
Untere Schranke | Die untere Schranke entspricht q1 minus dem 1.5-fachen des Interquartilbereichs. |
Unterschied Pferd und Pony | Pferde und Ponys gehören zur selben domestizierten Art Equus caballus caballus. Das Wort Pony geht auf den altfranzösischen Begriff Poulenet (kleines Fohlen), bzw. lateinisch Pullanus (Jungtier) zurück. Pony meint ganz generell ein kleines Pferd. Die Widerristhöhe ist das entscheidende Zuordnungskriterium. Pferde unter 148cm gelten gemeinhin als Ponys, solche darüber als Pferde. Mit dem Begriff Pony werden oft auch bestimmte "Pony-typische" Eigenschaften verbunden. Diese Phänotypen lassen sich primär auf die Herkunft der kleinen Pferde unter harschen Umweltbedingungen sowie auf deren Nutzung als Zug- und Lasttiere zurückführen. Einzelne Rassen tragen seit jeher den Namen Ponys (z.B. Dartmoor oder Shetland Pony), andere werden trotz Kleinwüchsigkeit als Pferde bezeichnet (z.B. Haflinger Pferd, Fjord Pferd, Camargue Pferd). Auch der Begriff Kleinpferd findet etwa Verwendung bei der Abgrenzung von grossen (>148cm) und kleineren Pferden. |
Verendung | Bezeichnet den Tod eines Tieres unabhängig von der Schlachtung. |
Vererbung | Weitergabe der Erbanlagen von den Eltern auf die Nachkommen. Die väterlichen und mütterlichen Keimzellen (Gameten) enthalten einen haploiden ("halben") Chromosomensatz. Die Chromosomen sind die Trägerstruktur der DNA. Bei der Paarung gelangt der Spermienkopf (männliche Gamete), mit dem haploiden väterlichen Chromosomensatz in die Eizelle (weibliche Gamete), es bildet sich eine Zygote. Diese enthält einen vollständigen, diploiden ("doppelten") Chromosomensatz. Seit Mendel wird zwischen dominanten und rezessiven Erbgängen unterschieden. Weitere Formen der Vererbung wie unvollständig dominant, co-dominant, geschlechtsgebunden, gekoppelt, Epistasis, Imprinting, uam. sind heute bekannt. Zudem wird differenziert zwischen der Vererbung von monogenen (qualitativen), oligo- und polygenen (quantitativen) Eigenschaften. Typische monogene Eigenschaften sind Fellfarben, Blutgruppen, die Behornung und einzelne Erbkrankheiten. Polygene Eigenschaften sind beispielsweise Wachstum, Grösse, Milchleistung, Morphologie und Gesundheit. Umwelteinflüsse können auf polygene und monogene Eigenschaften wirken, haben generell aber einen stärkeren Einfluss auf polygene Eigenschaften. |
Verteilung der Geburten | Aufteilung der registrierten Tiere nach Geburtstag und -monat. |
Wallach | Männlicher, kastrierter Equide. |
Weiblich | Biologisch weibliches Geschlecht. |
Weitere Länder | Gruppiert alle Länder, die nicht explizit angezeigt werden. |
Weitere Rassen | Gruppiert alle Rassen, die nicht explizit angezeigt werden. |
Widder | Männliches Schaf, auch Schafbock. |
Widerrist | Als Widerrist werden die langen Dornfortsätze der ersten Brustwirbel bezeichnet. Sie bilden den höchsten Punkt des Körpers bei gesenkter Kopf-Hals-Haltung. |
Ziegen | Wie die Rinder, gehören auch die Ziegen zur Familie der Hornträger, der Bovidae. Sie sind Teil der Gattung Ziegen (Capra). Ihre Wildform ist die Bezoar-Ziege (Capra aegagrus). Die domestizierte Form wird als Capra hircus bezeichnet (FAO. 2015. The Second Report on the State of the World’s Animal Genetic Resources for Food and Agriculture, edited by B.D. Scherf & D. Pilling. FAO Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture Assessments. Rome.). |
Zuchtstier | Männliches Rind mit Nachkommen. Das Gros der Reproduktion beim Rind findet über die künstliche Besamung (KB) mit Gefriersamen von Inlandstieren oder Importen statt. Sogenannte "Genetikfirmen" sind in der Stierenzucht, -haltung, der Samenproduktion und dem Samenverkauf tätig. In der Milchviehhaltung ist die private Stierenhaltung heute mehrheitlich ein Randphänomen. In der Mutterkuhhaltung, insbesondere in Produktionsherden, läuft in der Regel während der Decksaison ein Stier in der Kuhherde mit. Die Kernzucht von Elitetieren nutzt aber auch bei den Fleischrassen vornehmlich die künstliche Besamung. Letztere sorgt seit den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts in der Schweiz und weltweit für höheren Zuchtfortschritt. Zusätzlich werden Risiken im Umgang mit Stieren und die Übertragung von Deckseuchen durch die KB reduziert. Gefriersamen von Stieren ist zudem weltweit handelbar. Bei lokalen Rassen wie in der Schweiz das Original Braunvieh, die Eringer und die Simmentaler ist die Stierenhaltung noch weitverbreitet und hat aus Gründen des Erhalts der genetischen Diversität auch Vorteile. So zeugt ein Stier im Lebendeinsatz weniger Nachkommen als mit KB und tendenziell sind in diesen Populationen mehr und genetisch unterschiedliche Väter an der Erzeugung des Nachwuchses beteiligt (Bächi 2014; AfA 2024). |
Zugangsmeldung | Alle Meldungen zu Nutzieren, welche den Zugang von Tieren auf einen Betrieb beinhalten. Die Meldetypen sind abhängig von der Tiergattung und in der IdTVD-Verordnung geregelt. Mögliche Meldetypen sind Geburten, Betriebswechsel, Einfuhren (Import), Erstregistrierungen, Einfuhr nach Ausfuhr. |
Zuwachsmeldung | Alle Meldungen, welche die Anzahl Tiere einer Population erhöhen. Die Meldetypen umfassen Geburten, Einfuhren, Erstregistrierungen, Einfuhren nach Ausfuhr. |
Zwischenkalbezeit | Die Zwischenkalbezeit ist die Zeitdauer zwischen zwei Abkalbungen (z.B. Pryce et al. 2000; Hare et al. 2006; Foskolos & Moorby 2018). |
Zwischenlammzeit | Die Zwischenlammzeit ist die Zeitdauer zwischen zwei Ablammungen (siehe auch Zwischenkalbezeit; Stürm et al. 2009; Gazzarin 2019; Casellas & Bach 2012; Montaldo et al. 2010; Garcia-Peniche et al. 2012; SZZV;). |
Zwitter, Zwick | Tier mit unterschiedlicher, gleichzeitiger Ausprägung von männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen. Typisch bei zweigeschlechtlichen Mehrlingsträchtigkeiten beim Rind (Freemartins, Chimären), oder homozygot hornlosen weiblichen Ziegen. Zwitter sind in der Regel unfruchtbar. |
Zygote | Eine Zygote ist eine Zelle, die aus der Vereinigung von männlichen und weiblichen Geschlechtszellen (Keimzellen, Gameten) entsteht. Eine Zygote verfügt über einen vollständigen Satz von Genen, zur Hälfte aus dem Spermium und zur Hälfte aus der Eizelle (Bourdon R. 2000. Understanding animal breeding. Prentice-Hall Inc. USA). |
q1 | Das erste Quartil (auch 25% Quantil) einer Stichprobe wird definiert als der Wert m, bei dem mindestens ein Viertel der Beobachtungen in der Stichprobe einen Wert ≤ m und mindestens drei Viertel einen Wert ≥ m haben. Das erste Quartil ist die untere Grenze des Interquartilabstandes. |
q3 | Das dritte Quartil (auch 75% Quantil) einer Stichprobe wird definiert als der Wert m, bei dem mindestens drei Viertel der Beobachtungen in der Stichprobe einen Wert ≤ m und mindestens ein Viertel einen Wert ≥ m haben. Der dritte Quartil ist die obere Grenze des Interquartilabstandes. |
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