Meldefrist bei Standardregistrierung
Daten herunterladen (CSV)
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Zugang gratis
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Zeitfenster 2016-01-01 - 2025-02-28 ·
Auswertungsdatum 2025-03-31
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Mehr Informationen
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Hundehalter:innen müssen ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Die Kennzeichnung und Registrierung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung gibt Auskunft über die Einhaltung der Meldepflicht.
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